Alphabetische Abfrage:

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Gesetzliche Unfallversicherung


Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Aufgabe, ihre Versicherten vor den wirtschaftlichen Folgen eines Arbeitsunfalls zu schützen. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung beschränkt sich auf Arbeitsunfälle und Wegeunfälle.


Zu den Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung gehört auch die Unfallverhütung. Die Berufsgenossenschaften haben die Möglichkeit, Betriebe auf Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften zu überprüfen und Bußgelder zu verhängen.


Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen, wenn Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall eingetreten ist.


Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind eingeschränkt und ersetzen in keiner Weise den umfassenden Schutz einer privaten Unfallversicherung. Eigeninitiative ist also nötig.


Die gesetzliche Unfallversicherung ist für alle, die einer unselbständigen Tätigkeit nachgehen, eine Pflichtversicherung. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften.


Selbständige haben die Möglichkeit, als freiwillige Mitglieder an der gesetzlichen Unfallversicherung teilzuhaben.


Die Beiträge werden allein durch den Arbeitgeber bezahlt.


Die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung richten sich nach dem Einkommen, das für die Beitragsberechnung zu Grunde gelegt wurde.